Neue Abfalleinstufung bei mineralischen Abfällen
Eine Informationsveranstaltung der SBB
Datum: 17.01.2023
Der Anteil mineralischer Abfälle am Sonderabfallaufkommen in der Region Berlin/Brandenburg ist sehr hoch. Viele Altlastensanierungs- und Neubaumaßnahmen, Gebäudeabriss und -sanierung und z. T. auch Havarien tragen dazu bei, dass die Menge gefährlicher mineralischer Abfälle auf einem hohen Niveau liegt.
Vor der eigentlichen Entsorgungsmaßnahme steht jedoch immer die Frage, ob es sich um gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle handelt – das ist auch bei mineralischen Abfällen wie Boden oder Bauschutt so. Bezüglich der Abfalleinstufung mineralischer Abfälle stehen nun Änderungen bevor, die durch die demnächst in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung bedingt sind.
Die SBB informierte in dieser Veranstaltung über die Neuerungen bei der Gefährlichkeitseinstufung von mineralischen Abfällen im Detail, über grundsätzliche Aspekte der Abfalleinstufung und über die neuen Eluatherstellungsmethoden. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit Vorträgen über die Beprobung von mineralischen Abfällen sowie einen Weitblick über die grundsätzlichen Ziele der Ersatzbaustoffverordnung.