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Neues zur Abfalleinstufung

Ein Online-Webinar der SBB
Datum: 05.03.2021

Die Frage nach der Einstufung eines Abfalls muss stets zuerst beantwortet werden - bevor ein Entsorgungsweg gewählt wird. Somit hat die Frage nach der (Un)-Gefährlichkeit eines Abfalls einen sehr hohen Stellenwert – nicht nur in der Theorie, sondern auch oder gerade in der Praxis.

Die Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen erfolgt seit 2002 anhand der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auf der Basis des Gefahrstoffrechts. Dessen Anwendung auf abfallrechtliche Belange erfordert jedoch eine Menge Hintergrund- und Detailwissen.

Um die tägliche Arbeit zu erleichtern, haben die beiden Länder Berlin und Brandenburg daher 2002 entsprechende Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung erarbeitet und veröffentlicht. Diese Regelwerke sind wegen der fortschreitenden Entwicklung in 2020 erneut aktualisiert worden.

Die SBB möchte Sie in einem Online-Webinar über die Neuerungen bei der Abfalleinstufung informieren. Die Anwendung von Spiegeleinträgen und die Bedeutung der Gefahrenmerkmale werden vorgestellt und anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert. Dazu haben Sie im Vorfeld der Veranstaltung die Gelegenheit, uns Ihre Einstufungsbeispiele zu übermitteln, die dann von den Referenten vorgestellt werden können.

Material zur Veranstaltung
TitelDownload
Neues zur Abfalleinstufung – Einführung
Ariane Blaschey, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Potsdam
Anwendung der Vollzugshinweise
Jana Friedrichs, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Potsdam
Die Neuerungen im Detail
Johannes Walter, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Potsdam
Besonderheiten bei mineralischen Abfällen
Ulf Berger, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin