Vergabe von Nummernkreisen im Privilegierten Nachweisverfahren
Zuständigkeit
Zuständig für die Vergabe von Nummernkreisen im Privilegierten Nachweisverfahren in Brandenburg und Berlin ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Beantragung einer Erzeugernummer
- per Email an pv-nummern(at)sbb-mbh(dot)de
- schriftlich oder per Fax an +49 (0)331 2793-8081
Ihre Ansprechpartner in unserem Haus
Antje Kröner-Ulitzsch
Tel. +49.331.2793 - 16
Fax +49.331.2793 - 8081
pv-nummern(at)sbb-mbh(dot)de
Grundsätzliches zu PV-Nummern
Im Privilegierten Verfahren (PV) des Abfallnachweisverfahrens entfällt die behördliche Bestätigung des Entsorgungsnachweises. Der Betreiber der Entsorgungsanlage schließt den betreffenden Entsorgungsnachweis ohne weitere Rücksprache mit der Entsorgerbehörde ab. Dazu benötigt es ein Kontingent an Nachweisnummern, die der Struktur der üblichen Nachweisnummern entsprechen. Um Dopplungen auszuschließen und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten, werden diese Nummernkontingente von der Entsorgerbehörde ausgegeben, in Brandenburg und Berlin von der SBB mbH.
Weitere Informationen
Wenn Sie als Entsorger ein Nummernkontingent für das privilegierte Verfahren benötigen, müssen sie dies bei uns schriftlich beantragen (gern auch per Mail bzw. Fax, siehe Daten der Ansprechpartner).
Der Antrag kann formlos erfolgen und muss folgende Informationen enthalten:
- Behördliche Entsorgernummer
- Behördliche Freistellungsnummer
- Umfang des benötigten Nummernkontingentes (üblicherweise ein Vielfaches von 50)
- Hinweis, ob das Nummernkontingent für das Sammelentsorgungsverfahren (SN) oder das Einzelentsorgungsverfahren (EN) benötigt wird