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Nachweis - / Andienungsverfahren

Bestätigung von EN/SN mit einer Entsorgungsanlage in Berlin und Brandenburg bzw. Anordnung von Auflagen bei Nachweisen im privilegierten Verfahren.

Andienungs-/Zuweisungsverfahren für Abfälle, die in Berlin oder Brandenburg erzeugt und/oder entsorgt werden.


Sie haben eine der folgenden Fragen zum Nachweis- und Andienungsverfahren:

 

1. Ich benötige eine Erzeuger- oder Entsorgernummer?
  • In welchen Fällen benötige ich eine Erzeuger- oder Entsorgernummer?
  • Wer ist berechtigt Erzeuger- und Entsorgernummern zu führen?
  • Wie erfolgt die Beantragung?
 
2. Ich habe einen Entsorgungsnachweis, eine Andienung oder einen Erzeuger- bzw. Entsorgernummernantrag bei der SBB zur Bearbeitung vorliegen.
  • Wie ist der Stand der Bearbeitung?
 
3. Ich möchte einen bestehenden Entsorgungsnachweis ändern.
  • Welche Änderungen sind möglich?
  • Wie ist der Verfahrensablauf?
  • Wie erfolgt die Vorlage eines Entsorgungsnachweises?

 


Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:
Fr. Kröner-Ulitzsch

Tel. 0331-2793-16

Mail: kroe@sbb-mbh.de

Fr. Fechner

Tel. 0331-2793-46

Mail: fe@sbb-mbh.de


Leider können wir zu folgenden Themen NICHT beraten oder bei der Dokumentenerstellung unterstützen:

  • Beratung zur Bedienung elektronischer Programme für die Nachweiserstellung
  • Erstellung von Dokumenten eines Entsorgungsnachweises

 

Bitte beachten Sie:
Die angegebenen Mail-Adressen dürfen nicht für den Empfang von Dokumenten/Mitteilungen im Rahmen eines Nachweis-/Andienungsantrags genutzt werden. Bitte verwenden Sie für diese Dokumente/Mitteilungen ausschließlich die beiden unten angegebenen Adressen des SBB-Posteingangs.

 
Arbeitsgruppe Zentrale Stelle
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen und Andienungsvorgängen

Robert Saage

Tel. +49.331.2793 - 53
Fax +49.331.2793 - 20
sg(at)sbb-mbh(dot)de

Ines da Cruz Almeida

Tel. +49.331.2793 - 40
Fax +49.331.2793 - 20
alm@sbb-mbh.de

Regina Krüger

Tel. +49.331.2793 - 28
Fax +49.331.2793 - 20
kg(at)sbb-mbh(dot)de

Eileen Lenz

Tel. +49.331.2793 - 49
Fax +49.331.2793 - 20
lz(at)sbb-mbh(dot)de

Dagmar Pekow

Tel. +49.331.2793 - 37
Fax +49.331.2793 - 20
pe(at)sbb-mbh(dot)de

Christine Philipp

Tel. +49.331.2793 - 48
Fax +49.331.2793 - 20
ph(at)sbb-mbh(dot)de

Andrea Schultze

Tel. +49.331.2793 - 34
Fax +49.331.2793 - 20
sul(at)sbb-mbh(dot)de

Arbeitsgruppe Anlagentechnik
Bewertung von Entsorgungsanlagen und Entsorgungsverfahren

Maria Hagen

Tel. +49.331.2793 - 31
Fax +49.331.2793 - 20
hn@sbb-mbh.de

Dr. Volker Döring

Tel. +49.331.2793 - 42
Fax +49.331.2793 - 20
doe(at)sbb-mbh(dot)de

Andreas Krause

Tel. +49.331.2793 - 45
Fax +49.331.2793 - 20
ks(at)sbb-mbh(dot)de

Antje Rettschlag

Tel. +49.331.2793 - 41
Fax +49.331.2793 - 20
rt@sbb-mbh.de

Informationen zum Verfahren in Berlin und Brandenburg

Die SBB ist für die Länder Berlin und Brandenburg die zuständige Entsorgerbehörde auf der Basis der Nachweisverordnung. Sie ist für die Bestätigung von Entsorgungsnachweisen (EN/SN) zuständig, bei denen die Entsorgungsanlage in Berlin und Brandenburg liegt. Gleiches gilt für Anordnungen nach § 7 Abs. 4 Satz 4 NachwV bei Entsorgungsnachweisen, die im privilegierten Verfahren geführt werden.

Weiterhin ist die SBB zuständige Andienungsbehörde für alle gefährlichen Abfälle, die in Berlin und Brandenburg erzeugt und/oder entsorgt werden. Auf der Basis der Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder Berlin und Brandenburg erhalten die Abfallerzeuger einen Zuweisungsbescheid (für andienungspflichtige Abfälle) oder aber einen Feststellungsbescheid, dass keine Andienungspflicht für den konkreten Abfall besteht.

Seit April 2010 erfolgt das Nachweis- sowie das Andienungsverfahren papierlos in elektronischer Form. Hierfür gibt es unterschiedliche EDV-technische Lösungen. Falls Sie Fragen zur Auswahl eines geeigneten Systems oder zu speziellen Funktionen haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Systemanbieter.
Die SBB berät Sie gern zu grundsätzlichen Fragen.

Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten (Abfallerzeuger, Entsorger, Einsammler/Beförderer, Verfahrensbevollmächtigter)

  • eine ZKS-Registrierung der jeweiligen behördlichen Nr. (Erzeuger-, Entsorger-, Beförderer-, Dienstleister-Nr.) sowie ein elektronisches Postfach bei der ZKS-Abfall,
  • eine Signaturkarte, mit der eine qualifizierte elektronische Signatur möglich ist, sowie
  • ein Zugang zu einem System zur elektronischen Nachweisführung.

 

Adressen der SBB für das elektronische Nachweisverfahren

Sofern Sie uns einen Antrag zur Nachweisbestätigung bzw. im Andienungsverfahren oder weitere Unterlagen zu einem gestellten Antrag zusenden möchten, schicken Sie uns bitte diesen an eine der beiden nachfolgenden Adressen:

  • über die behördliche Nr. PP0092101 mit der Rolle SONST bei einem Versand über die ZKS-Abfall oder

  • über die Teilnehmer-Nr. 1995@2 bei einem Versand über das Zedal-System

 

Diese beiden Postfächer bilden den offiziellen Posteingang der SBB und werden permanent überwacht, die dorthin versendeten Nachrichten bzw. Dokumente werden umgehend in unserem Haus abgerufen und weiterverarbeitet.


Darüber hinaus informieren wir Sie zu Entsorgungswegen oder –verfahren für gefährliche Abfälle – sofern Sie Fragen haben können Sie uns gern ansprechen.