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Beantragung/Vergabe von Makler-/Händlernummern

Zuständigkeit

Zuständig für die Beantragung/Vergabe von Makler-/Händlernummern in Brandenburg und Berlin ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH


Beantragung/Änderung einer Makler-/Händlernummer

Für die Anzeige der Tätigkeit sowie die Beantragung einer Makler-/Hänlernummer verwenden Sie bitte das: Serviceportal der SBB unter https://aev.sbb-mbh.de! Weitere Hinweise zur Anzeige der Tätigkeit finden Sie unter der Seite Anzeigen § 53 KrWG


Ihre Ansprechpartner in unserem Haus

Ines Kabelitz

Tel. +49.331.2793 - 65
Fax +49.331.2793 - 8080
tg-mg(at)sbb-mbh(dot)de

Anke Schmidt

Tel. +49.331.2793 - 62
Fax +49.331.2793 - 8080
tg-mg(at)sbb-mbh(dot)de

Informationen zum Verfahren

Die behördliche Nummer für Makler und Händler von Abfällen wird nur im Zusammenhang mit einer Anzeige der Tätigkeit gem. § 53 KrWG bzw. §§ 7, 8 AbfAEV oder einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 54 KrWG bzw. § 9 ff. AbfAEV vergeben.

Anzeige
Für die Anzeige der Tätigkeit sowie die Beantragung einer Makler-/Hänlernummer verwenden Sie bitte das: Serviceportal der SBB unter https://aev.sbb-mbh.de! Weitere Hinweise zur Anzeige der Tätigkeit finden Sie unter der Seite Anzeigen § 53 KrWG

Erlaubnis
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis stellen Sie bitte unter Verwendung der Vordrucke nach AbfAEV sowie ggf. der zugehörigen Anlage. Weitere Hinweise zur Beantragung einer Erlaubnis finden Sie unter der Seite Erlaubnisse § 54 KrWG.

Änderung der Stammdaten einer Makler-/Händlernummer
Ändern sich wesentliche Angaben, so ist eine neue Anzeige oder Erlaubnis erforderlich, die behördliche Nummer bleibt erhalten.

 
Makler von Abfällen im Sinne des § 3 Absatz 13 KrWG ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen öffentlicher Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen für Dritte sorgt; die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich.

Händler von Abfällen im Sinne des § 3 Absatz 12 KrWG ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig in eigener Verantwortung Abfälle erwirbt und weiterveräußert; die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich.