Beantragung/Vergabe von Dienstleisternummern
Zuständigkeit
Zuständig für die Beantragung/Vergabe von Dienstleisternummern in Brandenburg und Berlin ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Beantragung/Änderung einer Dienstleisternummer
- formloser Antrag per Email an tg-mg(at)sbb-mbh(dot)deoder per Fax
Ihre Ansprechpartner in unserem Haus
Ines Kabelitz
Tel. +49.331.2793 - 65
Fax +49.331.2793 - 8080
tg-mg(at)sbb-mbh(dot)de
Anke Schmidt
Tel. +49.331.2793 - 62
Fax +49.331.2793 - 8080
tg-mg(at)sbb-mbh(dot)de
Informationen zum Verfahren
Jeder Beteiligte im Nachweisverfahren – ob Abfallerzeuger, Beförderer oder Entsorger – muss über eine entsprechende behördliche Nr. bzw. Ident-Nr. (Erzeuger-Nr., Beförderer-Nr., Entsorger-Nr.) verfügen, unter der die dazugehörigen Betriebsdaten ("Stammdaten") geführt werden.
Gleiches gilt auch für Unternehmen, die als Dienstleister (z.B. Verfahrensbevollmächtigte bzw. Makler) tätig sind. Im Rahmen der elektronischen Nachweisführung ist es außerdem erforderlich, dass jeder Beteiligte am Nachweis-/Andienverfahren bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz "ZKS-Abfall") registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet. Diese Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung (im Nachweis-/Andienverfahren) bzw. vor Entsorgungsbeginn (bei schon bestehenden Nachweisen) erfolgt sein.
Einzureichende Unterlagen für eine Dienstleisternummer
- formloser Antrag (gern auch per Mail oder Fax)
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Weitere Informationen
Die Erteilung einer Dienstleisternummer ist gem. Sonderabfallgebührenordnung (SAbfGebO) bzw. Umweltschutzgebührenordnung (UGebO) gebührenpflichtig. Ab dem 01.02.2019 beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Dienstleisternummer 70,- Euro zuzügl. MwSt, für die Änderung der Stammdaten zu einer Dienstleisternummer werden 25,- Euro zuzügl. MwSt erhoben.
Bitte beachten Sie, dass eine Zuteilung der Dienstleisternummer erst nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr erfolgt. Durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die SBB können Sie den Vorgang wesentlich beschleunigen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema unsere Informationen zum Lastschriftverfahren. Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung bieten wir Ihnen als PDF zum Download unser Formular Einzugsermächtigung an.
Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren
Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass jeder beteiligte Dienstleister (Verfahrensbevollmächtigte) bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz ZKS-Abfall) registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet.
Diese ZKS-Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung erfolgt sein.
Eine Registrierung kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Sofern Sie für die elektronische Nachweisführung ein Programm nutzen, dass ein Provider entwickelt hat und betreut, kann diese Registrierung über Ihren Provider erfolgen. Wenden Sie sich mit den erforderlichen Daten an den Provider und bitten ihn um eine Registrierung bei der ZKS-Abfall.
- Des Weiteren kann eine Registrierung von Ihnen selbst über die Internetseite www.zks-abfall.de im Bereich Registrierung/Stammdatenpflege erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Registrierungsablaufes finden Sie hier unter ZKS-Registrierung (Konto eröffnen bzw. Ablauf der Registrierung).