Störstoffanteil bei Metallabfällen im Im- und Export
Stand: Januar 2023
Metallabfälle (Schrotte) werden i. d. R. unter dem „grünen“ Basel-Code B1010 international verbracht. Die Bezeichnung des Basel-Codes B1010 beginnt folgendermaßen: „Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form: …“, nachfolgend werden einzelne Schrottsorten aufgeführt. (Ver-)Mischungen mit anderen Stoffen sind in der Bezeichnung des Basel-Codes B1010 nicht genannt. Es geht bei diesem Abfall also um Metalle (und nichts anderes).
Metallabfälle werden ggf. nach Vorbehandlungsverfahren wie Sortierung / Zerkleinerung (R12) letztlich in einem metallurgischen Prozess durch Einschmelzen recycelt (R04-Verfahren). Sie sind ein üblicher Ausgangsstoff für Metallschmelzen/Stahlwerke und haben einen positiven Marktwert.
Wie für alle Abfälle zutreffend, sind allerdings auch Metallabfälle störstoffbehaftet. Zu der Frage, wie hoch der (nicht gefährliche) Störstoffanteil bei Metallabfällen sein darf, so dass diese noch dem „grünen“ Basel-Code B1010 zugeordnet werden können, haben sich die zuständigen Fachbehörden der Länder Brandenburg (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) und Berlin (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) im Sommer 2022 geeinigt.
Metallabfälle können danach mit einem (nicht gefährlichen) Störstoffanteil von maximal 10 % dem Basel-Code B1010 zugeordnet werden. Liegt der Störstoffanteil über 10 % ist von einer Abfallmischung auszugehen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zu notifizieren ist.
Diese Regelung gilt für die Länder Brandenburg und Berlin, also für Metallabfälle, die aus diesen beiden Bundesländern heraus in andere Staaten exportiert bzw. aus diesen importiert werden. Berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass strengere Festlegungen in anderen Staaten bei der Wahl des Basel-Codes Vorrang haben. Erlaubt ein anderer Staat z. B. nur 8 % Störstoffe für den „grün“ gelisteten Metallabfall des Codes B1010, so sind Metallabfälle mit Störstoffgehalten über 8 % bereits notifizierungspflichtig.
Weiterhin sind beim Export von Metallabfällen in Drittstaaten weitere Verbringungsverbote zu beachten. Informationen dazu finden Sie in der UBA-Staatenliste (https://www.umweltbundesamt.de/dokument/staatenliste).
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen und Anregungen zu diesem Thema gern an.