Elektronische Begleitformulare
Im März 2011 wurden der SBB mbH für das Land Brandenburg umfangreiche Aufgaben im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Abfallverbringung übertragen. Seitdem sind wir die zuständige Behörde für alle Abfälle, die das Land Brandenburg in Richtung Ausland verlassen bzw. aus dem Ausland hierher importiert werden.
Im Juli 2018 übernahm die SBB mbH diese Aufgaben auch für das Land Berlin.
In diesem Zusammenhang erteilen wir auch Zustimmungen zu Notifizierungen und nehmen als Versandort- bzw. Bestimmungsortbehörde die Begleitformulare entgegen.
Die Begleitformulare dokumentieren – ähnlich wie im nationalen Bereich die Begleitscheine – die tatsächlichen Verbringungen.
Das Führen der Begleitformulare ist - im Vergleich zu den Dokumentationspflichten für die nationalen Begleitscheine - deutlich aufwändiger. Jeder Transport (jede Verbringung) muss mindestens 3 Werktage vor Beginn der Verbringung bei den zuständigen Behörden (Versandort-, Bestimmungsortbehörde, ggf. Transitbehörden) angemeldet werden. Dem schließt sich die Bestätigung des Empfangs des Abfalls durch die Entsorgungsanlage an. Nach Abschluss der Entsorgung des Abfalls ist auch dies zu quittieren. Somit ist jedes Begleitformular zwei- bis dreimal an alle Beteiligten zu versenden. Im Anschluss sind die Begleitformulare von allen Beteiligten mindestens drei Jahre aufzubewahren. Das alles stellt für die handelnden Personen einen hohen Aufwand dar.
Um dem zu begegnen, gibt es seit einiger Zeit Bemühungen auch hier die moderne Technik zu nutzen. Und diese Anstrengungen haben schon einigen Erfolg verbuchen können.
Seit Mai 2012 gibt es eine Kooperation zwischen der Inspektion für Umwelt und Transport (ILT) des Niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie Wirtschaftsbeteiligten in den Niederlanden und in Niedersachsen zum elektronischen Austausch von Begleitformularen.
Seit Februar 2014 ist auch die SBB mbH bereit elektronische Begleitformulare zu empfangen. Wenn Sie uns Ihre Begleitformulare künftig elektronisch zusenden möchten, können Sie uns gern dazu ansprechen und Details mit uns abstimmen.
Unsere elektronische Adresse lautet: SONST-PP092202
Anders als aus dem nationalen elektronischen Verfahren bekannt, ist im internationalen elektronischen Arbeiten auch ein sogenanntes „gebrochenes Verfahren“ möglich. D. h. Sie können uns, wenn Sie z. B. als Brandenburger Entsorgungsanlage tätig sind, die Begleitformulare des Empfangs und der Entsorgung auch dann elektronisch zusenden, wenn Ihr Geschäftspartner im Ausland noch nicht elektronisch arbeitet. Unterlagen für die Versandort- und Transitbehörden können/sollten aus dem von Ihnen verwendeten System heraus gemailt bzw. gefaxt werden.
Wie immer bei neuen Abläufen, kommt es auch hier auf den Versuch und unsere Kreativität an. In diesem Sinne sind wir gespannt auf die ersten mutig Handelnden.
Für Fragen zum Thema elektronische Begleitformulare stehen Ihnen Frau Fankhänel (Tel. +49 331 2793-38) und Frau Schnee (Tel. +49 331 2739-32), auch per E-Mail unter notifizierung(at)sbb-mbh(dot)de, gern zur Verfügung