Verlängerungsantrag zur Erlaubnis
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Erlaubnis um weitere 3 Jahre zu verlängern, wenn Sie innerhalb der Genehmigungsfrist einen Antrag auf Verlängerung stellen. Hierfür verwenden Sie bitte das Formular nach AbfAEV.
Mit dem Antrag sind einzureichen:
Zum Unternehmen:
- Firmenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (sofern es sich bei dem Unternehmen um eine juristische Person oder Personenvereinigung handelt)
- EU-Lizenz (von Unternehmen die keinen Sitz in Deutschland haben)
Zu den Betriebsinhabern, gesetzlichen Vertretern des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigten Gesellschaftern und den Geschäftsführern:
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Zu den für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen:
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der Fachkunde
Hinweise:
Die Erlaubnis kann verlängert werden, wenn der Behörde der Antrag auf Verlängerung der Genehmigung mit allen oben genannten Unterlagen vollständig 4 Wochen vor Ablauf der Frist vorgelegt werden.
Ändern sich wesentliche Umstände, die der Erlaubniserteilung zugrunde lagen, ist nach § 10 AbfAEV eine neue Erlaubnis zu beantragen. Wesentliche Umstände sind die Inhalte der Felder 1.1 bis 1.4, 2, 4.1, 4.2, 4.6, 4.7 des Antragsformulars (Anlage 3 AbfAEV). [Link: Änderungsverfahren]
Keine Änderung wesentlicher Umstände in diesem Sinne ist ein Wechsel des Leitungspersonals nach § 2 Absatz 2 AbfAEV. Nach § 10 Absatz 6 Satz 2 AbfAEV hat der Erlaubnisinhaber einen solchen Wechsel der zuständigen Behörde anzuzeigen.