Änderungsantrag zur Erlaubnis
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Erlaubnis bei einem Wechsel der verantwortlichen Person nach § 2 Absatz 2 AbfAEV oder der selbst auferlegten Beschränkungen zu ändern.
Änderung der verantwortlichen Person
- ausgefülltes Formular nach AbfAEV
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Fachkunde-Nachweis
- Nachweis der praktischen Tätigkeit
Eine praktische Tätigkeit wird in § 5 Abs. 1 AbfAEV nur für die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen gefordert. Die Fachkunde erfordert Kenntnisse, die während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworben worden sind. Diese praktische Tätigkeit muss nicht in verantwortlicher Position, jedoch im Bereich der Beförderung von Abfällen wahrgenommen worden sein. Die erforderliche praktische Tätigkeit verkürzt sich auf ein Jahr, wenn durch die Berufsausbildung eine entsprechende Qualifikation erworben wurde. Zum Nachweis der praktischen Tätigkeit ist eine Bescheinigung des Betriebes, in dem diese ausgeübt wurde, vorzulegen. Aus der Bescheinigung müssen die konkret ausgeübten Tätigkeiten im Hinblick auf die im Anhang zur AbfAEV geforderten Kenntnisse hervorgehen.
Änderung der selbst auferlegten Einschränkung
Bitte tragen Sie hier nur die neu aufzunehmenden gefährlichen Abfallschlüssel ein.