Gebührenberechnung Anzeige (§ 53 KrWG)
Für die Entgegennahme/Prüfung einer Anzeige für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gem. § 53 KrWG werden Gebühren nach den Tarifstellen der Brandenburger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22.11.2011 sowie der Berliner Umwelzschutzgebührenordnung (UGebO) vom 11.11.2008, in der zurzeit geltenden Fassung, erhoben. Die Vergabe von behördlichen Nummern erfolgt nach den Tarifstellen der Sonderabfallgebührenordnungen (SoAbfGebO bzw. SAbfGebO).
Gebührentabelle für Anzeigen gem. § 53 KrWG
Gegenstand | Betrag |
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Bearbeitung von Anzeigen gem. § 53 KrWG - Brandenburg: Tarifstelle 3.1.20.1 GebOMUGV - Berlin: Tarifstelle 3013b (1) UGebO Ergänzende Erläuterung zur Berechnung: - Standardgebühr (vollständige Unterlagen, kein weiterer Klärungsbedarf): 75 € - erhöhter Aufwand (bspw. durch eine Nachforderung von Unterlagen): 150 € - hoher Aufwand (bspw. durch mehrfache Rücksprachen und/oder Nachforderungen): 225 € - sehr hoher Aufwand (bspw. durch zahlreiche Rücksprachen und/oder Nachforderungen): bis 500 € | 50 - 500 €* |
Vergabe einer neuen Beförderer-, Maklernummer - Brandenburg: Tarifstelle 12 SAbfGebO - Berlin: Tarifstelle 12 SoAbfGebO - Neuvergabe z.B.: 70 € - Änderung z.B.: 25 € | 25 - 100 €* |
Untersagung der angezeigten Tätigkeit gem. § 53 Abs. 3 - Brandenburg: Tarifstelle 3.1.20.2 GebOMUGV - Berlin: Tarifstelle 3013b (3) | 200 - 1.500 €* |
Anordnung zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang - Brandenburg: Tarifstelle 3.17.1 GebOMUGV - Berlin: Tarifstelle 3013b (2) | 250 €* |
*zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Bitte beachten Sie:Wir behalten uns vor, die Bestätigung der Anzeige bzw. eine Vergabe der behördlichen Nummer erst nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Durch die Erteilung eines Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) für die SBB können Sie den Vorgang wesentlich beschleunigen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Infos zur SEPA-Lastschrift.
Wichtig für ausländische Unternehmen
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird von Banken in anderen Staaten bisher nur selten angeboten. Deshalb können dieses SEPA-Lastschriftverfahren derzeit nur deutsche Unternehmen nutzen.